lt. Beschluss der MV vom 13. März 2009
Allgemein:
- Jedes Mitglied der Abteilung hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten und in jedem Jahr Arbeitsstunden zu leisten.
- Beitragszahlung/Arbeitsstunden sind Bringepflicht und gelten für ein Jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember.
- Die Zahlung des Beitrages hat bis Ende Februar als Einmalzahlung auf dem Wege der Einzugsermächtigung bzw. durch Überweisung zu erfolgen.
- Im Eintrittsjahr ist nur der anteilige Mitgliedsbeitrag für die verbleibenden Quartale (einschließlich des aktuellen Quartals) und die Aufnahmegebühr fällig. Arbeitsstunden sind anteilig auch schon im Eintrittsjahr zu erbringen.
- In besonderen Härtefällen kann eine Abweichung von der Beitragshöhe und Zahlungsweise erfolgen. Diese muss jedoch bis Ende Januar beim Vorstand beantragt und genehmigt werden und hat für jedes Jahr neu zu erfolgen.
- Das Mitglied, das seinen Beitrag nicht fristgemäß zahlt, ist nicht berechtigt, an Wettkämpfen teilzunehmen.
- Das Mitglied, das seinen Beitrag nach dem ersten Quartal nicht bezahlt hat, erhält eine kostenpflichtige schriftliche Zahlungserinnerung in Höhe von 5,00 €. Sollte bis zum Ende des zweiten Quartals der Beitrag immer noch nicht bezahlt sein, ist es dem Mitglied untersagt, auf dem Platz oder in der Halle zu schießen.
Steht die Beitragszahlung nach einem halben Jahr noch immer aus, erfolgt der Vereinsausschluss. Dadurch entfällt die Pflicht der Beitragszahlung nicht, rechtliche Schritte behält sich der Verein vor.
Arbeitsstunden (Abkürzung AS):
- Grundsätzlich werden 15 AS von jedem Mitglied (ausgenommen sind Ehrenmitglieder, fördernde Mitglieder und Vorstandsmitglieder / aktive Trainer) pro Jahr erwartet, abweichend 6 AS für Kinder bis 12 Jahre. Unter AS sind zu verstehen: aktive Hilfe bei Turnieren (Scheibenaufbau etc.), Ordnungs- und Säuberungsarbeiten, Umbau, Umzug, Betreuungs- und Fahrdienste, Materialanfertigung, Reparaturen u.a.m.
- Der AS-Nachweis wird persönlich vom Mitglied geführt.
- Für jede nicht geleistete AS muss das Mitglied einen Ausgleich von 5,00 € erbringen.
- Jedes Mitglied kann über diese 15 AS hinaus weitere 5 AS leisten, die mit 4,00 € je AS vergütet werden. Diese Regelung entfällt für Mitglieder, deren Jahresbeitrag 80,00 € nicht überschreitet. Die Vergütung für Mehrleistungen wird bei Abgabe des AS-Nachweises bis zum 15. März des Folgejahres ausgezahlt; nicht geleistete AS werden ab dem 15. März des Folgejahres in Rechnung gestellt.
Kündigung der Mitgliedschaft:
- Die Kündigung der Mitgliedschaft für das Folgejahr muss bis zum 30. Oktober des laufenden Jahres in schriftlicher Form erfolgen, bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr.
- Bei Ausscheiden werden Beiträge nicht rückerstattet.
Sonstiges:
- Die Höhe des Beitrages und der Arbeitsstunden für die Gruppe Freystatt wird von dieser selbständig festgelegt.
- Jedes Mitglied erhält eine Ausweiskarte, die beim Training mitzuführen und bei Aufforderung den verantw. Trainern oder Vorstandsmitgliedern vorzuzeigen ist.
- Jedes Mitglied der Abteilung hat bei Umzug seine neue Anschrift schriftlich dem Vorstand mitzuteilen, die bei Nichteinhaltung entstehenden Kosten sind vom Mitglied zu tragen.
| Aufnahmegebühr |
einmalig |
| Mitglieder über 18 Jahre |
55,00 € |
| Mitglieder unter 18 Jahre |
25,00 € |
| Bei Nachweis einer früheren, über 3 Jahre dauernden, Mitgliedschaft entfällt die Aufnahmegebühr. |
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Mitgliedsbeiträge |
Jahr |
| Mitglieder über 18 Jahre |
145,00 € |
| Mitglieder über 18 Jahre als Schüler, Studenten, Auszubildende, Personen ohne eigenes Einkommen u.ä. bei Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises bis zum 31. Januar des Jahres |
94,00 € |
| Mitglieder unter 18 Jahre |
80,00 € |
Familienmitgliedschaft - je Mitglied über 18 Jahre - je Mitglied unter 18 Jahre |
115,00 € 65,00 € |
| Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
| Fördernde Mitglieder |
60,00 € |
| Vorstandsmitglieder, aktive Trainer / Übungsleiter |
60,00 € |
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| Gastschützen, die Mitglieder im DSB oder DBSV sind |
Monat |
| Schützen über 18 Jahre |
15,00 € |
| Schützen unter 18 Jahre |
10,00 € |
Stichtag für das Alter eines Mitgliedes ist der 1. Januar jeden Jahres.
Bankverbindung
SG Bergmann-Borsig e. V., Abt. Bogenschießen
Konto Nr. 1963000109
BLZ 10050000
Sparkasse der Stadt Berlin
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